§ 12 der Gildesatzung Die Vertreter der Achtmannschaft unterstützen den Vorstand in seinen Aufgabenbereichen. Es sind in der Regel 4 Achtmänner durch die Mitgliederversammlung zu wählen. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Vorschläge können hierfür durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung gemacht werden. Die Achtmänner nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Achtmannschaftsmitglieder: Uwe Dahlinger - Holger Ulbrich - Günter Kreft - Uwe Schütt