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Achtmannschaft

§ 12 der Gildesatzung
Die Vertreter der Achtmannschaft unterstützen den Vorstand in seinen Aufgabenbereichen. Es sind in der Regel 4 Achtmänner durch die Mitgliederversammlung zu wählen. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Vorschläge können hierfür durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung gemacht werden.
Die Achtmänner nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.

Achtmannschaftsmitglieder:
Uwe Dahlinger - Holger Ulbrich - Horst Schwede - Uwe Schütt




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