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Ältestenrat

Ältestenrat




§ 13 der Gildesatzung
Der Ältestenrat besteht aus fünf Gildemitgliedern, die das sechzigste Lebensjahr überschritten haben und mindestens 25 Jahre der Gilde angehören. Der Ältestenrat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Der Ältestenrat hat das Recht, ein Mitglied mit beratender Stimme an den Vorstandsitzungen teilnehmen zu lassen.
Der Ältestenrat wählt aus seinem Kreise einen Sprecher (Amtszeit 1 Jahr) und einen Protokollführer. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Mitgliedschaft im Ältestenrat ist nicht altersmäßig begrenzt. An jeder Sitzung können ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes auf Einladung teilnehmen. Der Ältestenrat trifft sich in der Regel vier mal im Jahr. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes schlägt der Ältestenrat einen Gildebruder vor, der vom Vorstand bestätigt werden muss.
Gründe für das Ausscheiden sind:
eigener Wunsch - Tod - längere, schwerwiegende Erkrankung oder
grobes Fehlverhalten.
Der Ältestenrat hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, wenn es von den Parteien gewünscht wird. Außerdem versucht er, den Kontakt zu älteren oder langwierig kranken Gildebrüdern und Gildeschwestern zu pflegen.
Mitglieder des Ältestenrates: (s. Bild v. lks.)
Karl Wirkner - Eckhard Klau - Klaus Bansemer - Harald Witt
- Peter Karge und Karl-Ernst Bunde (ehemaliges Mitglied)




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