Der Vorstand bestellt die Mitglieder der Fahnenmannschaft. Diese Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Gildebruder, der die Verpflichtung übernimmt, die Fahnenabordnungen einzuteilen.Die Mitglieder der Fahnenmannschaft haben die Aufgabe, die Träger für die "Schleswig-Holstein-Fahne", die "Gildefahne" und den "Königsstander", zu stellen. Bei folgenden Gelegenheiten muss eine Fahnenabordnung gestellt werden: - bei der Proklamation des Königspaares - den Umzügen der Gilde- bei der Verpflichtung neuer Gildebruder - beim Einzug des Königspaares zu Eröffnung des Gildeballes - bei Fahnenweihen - bei Begräbnissen von Gildebrüdern, soweit dies erwünscht wird.