Im § 2 der Gildesatzung der Neumühlener Großen Gilde von 1635 e. V. heißt es: "Zweck und Ziel der Gilde sind die Pflege des Kultur- und Heimatgedankens, Förderung des Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühles der Gildemitglieder untereinander, Ausrichtung geselliger Veranstaltungen sowie Erhaltung von Mundart und Brauchtum. Die Gilde betätigt sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke." Zur Erreichung dieser Ziele dienen die traditionelle Struktur der Gilde und ihre Organe: - Mitgliederversammlung - der Vorstand - die Achtmannschaft - der Ältestenrat. Diesen Gildeorganen sind zugeordnet Fahnen- und Schützenmannschaft.
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