Beitrags- und Leistungstabelle
Vorsorgeangebot
Satzung der Sterbekasse

Beitrags- und Leistungstabelle

Sterbekasse der Neumühlener Großen Gilde von 1635 e.V.

§ 1 Ausfertigungsgebühr
Es wird eine einmalige Ausfertigungsgebühr von 5,00€ erhoben.

§ 2 Beiträge - Tarif A
Der Jahresbeitrag beträgt 3,00 €.Die Beiträge sind bis zum Tode zu zahlen.Der Tarif A ist für den Neuzugang geschlossen.

Tarif B
Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Versicherungsverhältnis bei Abschluss des Vertrages:
Vom Beginn des ---- bis zur Vollendung des Lebensjahres
Beiträge ab 01.07.2004

Das Versicherungsjahr ist identisch mit dem Geschäftsjahr. Die Beiträge sind bis zum Tode, längstens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres zu zahlen. Mitversicherte Kinder sind im Tarif B beitragsfrei.

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Beitrags- und Leistungstabelle

Lebensalter  Beitrag 
19. - 21. Lebensjahr  6,00 € 
22. - 24. Lebensahr  6,00 € 
25. - 27. Lebensjahr  7,00 € 
28. - 30. Lebensjahr  8,00 € 
31. - 33. Lebensjahr  8,00 € 
34. - 36. Lebensjahr  9,00 € 
37. - 39. Lebensjahr  10,00 € 
40. - 42. Lebensjahr  11,00 € 
43. - 45. Lebensjahr  12,00 € 
46. - 48. Lebensjahr  14,00 € 
49. - 50. Lebensjahr  15,00 € 
51. - 52. Lebensjahr  16,00 € 
53. - 54. Lebensjahr  18,00 € 
55. - 56. Lebensjahr  20,00 € 
57. -58. Lebensjahr  22,00 € 
59. - 60. Lebensjahr  24,00 € 



§ 3 Leistungen -Tarif A
Das Sterbegeld beträgt253,00 €Zusätzlich, falls von der Mitgliederversammlung beschlossen, ein Gewinnzuschlag....,..€ Außerdem wird für jeden Sterbefall ein Kranz / Gesteck gestellt im Werte von 50,00 €. Sofern von der Sterbekasse kein Kranz / Gesteck gestellt werden kann oder gestellt werden konnte, werden die Kosten von 50,00 € ausgezahlt.
Tarif B
Das Sterbegeld beträgt für jedes nach dem Tarif B vereinbarte 1.Versicherungsverhätsnis beim Tode, vom Beginn des 19. Lebensjahres 420,00 €. Zusätzlich, falls von der Mitgliederversammlung beschlossen, ....,...€ ein Gewinnzuschlag. Außerdem wird für das nach dem Tarif B vereinbarte 1. Versicherungsverhältnisein Kranz / Gesteck im Werte von50,00 €gestellt, wenn kein Leistungsanspruch nach dem Tarif A besteht.
Sofern für das nach dem Tarif B vereinbarte 1. Versicherungsverhältnis kein Kranzgespendet werden kann oder gespendet werden konnte, oder wenn ein entsprechender Leistungsanspruch aus dem Tarif A besteht, werden die Kosten von50,00 € mit dem Sterbegeld ausgezahlt.
Das Sterbegeld für das 2, und für weitere Versicherungsverhältnisse beträgt beim Tode vom Beginn des 19. Lebensjahres 470,00 €. Jedes Mitglied ist berechtigt, nach dem Tarif B bis zu 5 Versicherungsverhältnisse mit derSterbekasse zu vereinbaren.Für mitversicherte Kinder beträgt das einmalige Sterbegeld unabhängig von der Anzahl der Versicherungsverhältnisse im Tarif B beim Tode bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 205,00 €.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 17.04.2004




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