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Vorsorgeangebot
Satzung der Sterbekasse

Sterbekasse

Im 19. Jahrhundert verlor die Gilde ihre Aufgabe als Brandversicherung. Die staatlichen Assecuranzen übernahmen diesen Part. Um der Gilde aber wieder einen gewissen wirtschaftlichen Hintergrund zu geben, beschlossen am 8. Juni 1881 die Gildebrüder in einer außerordentlichen Generalversammlung, die Gilde mit einer Sterbekasse zu verbinden.
Die Gilde erfüllte nun für die Gildebrüder wieder einen wirtschaftlichen Zweck, und die Mitgliederzahl wuchs. Jeder Gildebruder wurde automatisch mit seinem Eintritt in die Gilde Mitglied der Sterbekasse der Neumühlener Grossen Gilde. Seine Frau war mitversichert.
Diese Sterbekasse besteht heute noch, wenn auch mit veränderter Struktur. Ab dem Jahre 1994 ist diese Versicherung offen für Alle, nicht nur mehr alleine für Gildemitglieder. Als Konsequenz daraus bestehen jetzt zwei Kassen, die so genannten Kassen A und B. In der Kasse A sind die Gildebrüder verblieben, die vor 1994 der Gilde beitraten. In der Kasse B sind diejenigen, die nach 1994 der Gilde oder der Sterbekasse beitraten, versichert. Der Kasse A kann heute niemand mehr beitreten. Im Folgenden nähere Einzelheiten.
Sie können den folgenden Versicherungsvertrag herunterladen (anklicken-vergrößern, dann drucken) und uns dann zuschicken.







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